Ganzheitliche Kieferorthopädie
Kurs 4 zur sechsteiligen Kursreihe “Biologische Medizin & ZahnMedizin”
Auch wer sich als biologisch tätiger Zahnarzt nicht für KFO interessiert, sollte zumindest über ein Grundwissen darüber verfügen, um ggfls. beratend tätig zu sein. Zudem kann es vor allem in Gemeinschaftspraxen durchaus sinnvoll sein, wenn einer der Teilhaber schwerpunktmäßig die ganzheitliche KFO übernimmt, denn die Ganzheitliche KFO bietet einiges mehr an Alternativen als die gängige Kieferorthopädie. Sie ist z.B. in jedem Alter mit Erfolg einsetzbar und kann daher auch jederzeit für eine vorbereitende Prothetik oder Implantation verwandt werden, um z.B. entsprechenden Raum für eine optimale Lösung zu schaffen.
Zudem kann sie bei Kindern sehr früh eingesetzt werden und so bereits im Entstehen begriffene Anomalien verhindern helfen.
Der entscheidende Vorteil dieser Methode liegt jedoch vor allem darin, dass äußerst selten gesunde bleibende Zähne extrahiert werden müssen – was zumindest in dem meisten Fällen fragwürdig ist, denn weder das Kind oder noch der junge Mensch haben zu viel Zähne, sondern einen zu engen Kiefer. Hier genau setzt die ganzheitliche KFO ein.
Ein wichtiges Grundelement dieser Therapie liegt daher in der Behandlung mit dem Bionator, der durch Sogkräfte, die Knochenabbau verhindern, Raum schafft für entsprechende Kieferveränderungen. Aus dem gleichen Grund ist er auch noch komplikationslos im fortgeschrittenen Alter einsetzbar.
Weiterhin wird durch die natürliche Erweiterung des Kiefers die Nasenatmung verbessert und es werden die Nebenhöhlen erweitert, was zu einer Verbesserung der Gesamtgesundheit führt (u.a. weniger Infektionen).
Ein Grundwissen darüber sollte also bei jedem biologisch tätigen Zahnarzt vorhanden sein um ggfls. mit einem ebenso arbeitenden Kieferorthopäden zusammenzuarbeiten.
Zudem erfreut sich die ganzheitliche Kieferorthopädie vor allem bei den Eltern wachsender Beliebtheit wegen der Vermeidung von Zahnextraktionen gesunder Zähne ihrer Kinder. Damit schafft sie Vertrauen und führt der Praxis viele neue dankbare Patienten zu. Sie ist in der Regel als Privatleistung abzurechnen.
Stornierung: Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. In diesem Falle werden 100 % der Kursgebühren erstattet. Sonstige Stornierungskosten werden nicht übernommen. Ebenso wird 28 Tage vor Kursbeginn Ihre Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin werden 20% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absagen 5 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig!