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Die neue modifizierte LNZ 2009 ist erschienen und wurde auf vielfachen
Wunsch auch wieder mit Honorar-Vorschlagswerten in EURO ausgestattet. Sie
hat mit dem Erscheinen die vorherigen Leistungsbeschreibungen aus den Jahren
1994, 1996 und 2002 ausser Kraft gesetzt.
Die LNZ ist als Honorargrundlage heranziehbar, soweit die amtliche
Gebührenordnung hierfür in Ihrem § 2 Abs. 3 Raum läßt. Voraussetzungen
hierfür sind bekanntlich, dass die von dem Patienten gewünschten Leistungen
nicht in der amtlichen Gebührenordnung enthalten sind und ihre Vergütungen
in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Dieser muß vor
Erbringung der Leistung erstellt werden und die einzelnen Leistungen und
Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf
Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist
(Bestellen Sie dazu auch das Formular LNZ-PRIVAT-VEREINBARUNG, Best.-Nr.:
PVB-50).
Die zeit- und arbeitsaufwendige Amalgam-Entfernung ist, so das OLG München
in einem rechtskräftigen Urteil (6 U 6309/79 und BGH I ZR 317/98),
beispielsweise als eine demgemäß nach LNZ abrechenbare Leistung anzusehen.
In grundsätzlicher Weise führt das Gericht aus, dass eine solche
Honorarvereinbarung nur dann möglich ist, wenn die Voraussetzungen des § 6
der amtlichen Gebührenordnung nicht gegeben sind. Nach dieser Bestimmung
können zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten der amtlichen
Gebührenordnung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden,
entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung
der amtlichen Gebührenordnung berechnet werden.
Ein solcher Vorrang der amtlichen Gebührenordnung gegenüber der LNZ
erscheint in der Abrechnung schwierig zu handhaben, weil § 6 ebenso wie § 2
Abs. 3 Leistungen zum Gegenstand hat, die nicht von der amtlichen
Gebührenordnung erfaßt sind. Gegen eine Vereinbarung aufgrund des § 2 Abs. 3
der amtlichen Gebührenordnung dürfte in diesen Fällen, wenn die übrigen
Anforderungen di
eser Regelung beachtet sind, in der Regel nichts einzuwenden
sein.
Die LNZ 2009 ist - gegenüber den vorausgegangenen Ausgaben - jetzt mit
Kommentaren und Rechtshinweisen ausgestattet und hat einen Umfang von
insgesamt 60 Seiten.
Bestellung der LNZ 2009:
Die Zusendung/Lieferung erfolgt nur gegen Vorauszahlung
in Form einer vorab Überweisung auf das
Konto der
Sparkasse KölnBonn
Konto-Nr.: 20 27 20 27
BLZ: 37050198
Preis der LNZ 2009:
€ 35,99
inklusive der Versandkosten und 7% MwSt.
Preis der LNZ 2009 für Verbandsmitglieder des BNZ oder der GKO:
€ 24,99 inklusive der Versandkosten und 7% MwSt.
Das Bestellformular können Sie hier als PDF herunterladen.
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Bitte beachten Sie, dass der Download je nach Verbindungsart und Dateigröße mehrere Minuten dauern kann.
Bestellformular Rückseite als PDF
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Die Leistungsbeschreibung
für Naturheilverfahren in der
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
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