Therapie-Ergänzung durch biologische Medizin Was sind die Ziele des BNZ? Auf Grundlage dieser Erkenntnisse werden die anerkannten Methoden und Therapien der modernen Schulmedizin durch die Anwendung von Verfahren aus der Natur- und Erfahrungsheilkunde ergänzt. In der naturheilkundlichen/biologischen ZahnMedizin kommen u.a. fol- gende komplementäre Methoden zum Einsatz: Allgemeine Leistungen wie z.B. Ganzheitliche Anamnese und Erstberatung Nichtapparative Diagnostik wie z.B. Akupunktur, Applied Kinesiology Apparative Diagnostik wie z.B. Bioelektronischer Material-Verträglichkeitstest Labordiagnostik wie z.B. Speicheldiagnostik, Immunologische Tests Nichtapparative Therapie wie z.B. Homöopathie, Darmsanierung (Mikrobiologische Therapie) Apparative Therapie wie z.B. Magnetfeldtherapie, Myofunktionelle Therapie Ganzheitliche Kieferorthopädie (Auszug aus der LNZ) Um ihren Patienten ein Höchstmaß an medizinischer Kompetenz bie- ten zu können, arbeiten naturheilkundlich/biologisch tätige Zahnärzte/ innen zumeist in einem Netzwerk mit Therapeuten und Ärzten aus den anderen medizinischen Fachbereichen zusammen. Dazu gehören bei- spielsweise Fachtherapeuten aus der Natur- und Erfahrungsheilkunde, Immunologen, Schmerztherapeuten, Psychologen, Neurologen, Hals- Nasen-Ohrenärzte, TCM-Ärzte (Traditionelle Chinesische Medizin), Ma- nualtherapeuten, Umweltmediziner, Allergologen, Physiotherapeuten/ Osteopathen und Heilpraktiker und viele mehr. Der BNZ hat die Aufgabe und das Ziel, im Rahmen europäischer Richt- linien, die berufliche Ausübung der Natur- und Erfahrungsheilkunde in- nerhalb der biologischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu fördern und sicherzustellen. Der BNZ ist auch stark politisch aktiv und hat schon sehr viel (auch im stillen) für die Naturheilkunde in der ZahnMedizin und ihre komplementären Berufsgruppen erreichen können. Und nur wenn die naturheilkundlichen Diagnose- und Therapieverfah- ren gesichert werden und damit die Freiheit zur Therapie selbst, nur dann ist auch der Fortbestand der Naturarzneimittel, wie z.B. der ho- möopathischen Medikamente gefestigt. Denn gerade die homöopathi- schen Komplexmittel, Organpräparate und Nosoden sind zum Teil schon heute nicht mehr erhältlich und drohen durch neuste Richtlinien ganz vom „Markt“ zu verschwinden, sind aber für die Therapie des Patienten unverzichtbar und in der Regel ohne Nebenwirkungen. Die Sicherstellung einer nachweislich qualifizierten, naturheilkundlichen Behandlung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde soll durch eine bun- desweit einheitliche und geschützte Gebietsbezeichnung „Zahnarzt*in für Naturheilkunde“ oder „Biologische ZahnMedizin“ erreicht werden. Diesbezüglich fordert der BNZ von der Bundeszahnärztekammer sowie von den einzelnen Landeszahnärztekammern seit seiner Gründung – wie bei den Ärzten für Naturheilverfahren geschehen – bundesweit einen einheitlichen und geschützten Qualifikationsstandard für das Führen der Zusatzbezeichnung bzw. der Angabe des Tätigkeitsschwerpunktes „na- turheilkundliche oder biologische ZahnMedizin“ bzw. „Naturheilkunde“. Der BNZ war die erste und lange Zeit einzige Institution, die ihren Mit- gliedern von Anfang an einen einheitlichen Standard abverlangt. Bei allen anderen Zahnärzten, die die Zusatzbezeichnung “ganzheitliche Zahnmedizin” oder “naturheilkundliche ZahnMedizin” etc. führen, ist dies eine rein formale Selbstdeklaration, die nicht von offizieller Seite geprüft und kontrolliert wird.